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Friedhofverwaltung Bings-Stallehr

Der Friedhof in Stallehr steht im Eigentum der Pfarrgemeinde Bings-Stallehr.

Die Verwaltung des Friedhofs obliegt der Gemeinde Stallehr.

Zu den Aufgaben der Friedhofverwaltung gehören:

  • Die Abwicklung der durch das Bestattungsgesetz und die Friedhof- bzw. Friedhofgebührenordnung bedingten Verwaltungsarbeiten.
  • Die Überwachung der Einhaltung der in der Friedhof- bzw. Friedhofgebührenordnung festgelegten Bestimmungen.
  • Die Bestellung der Totengräber.

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