Der Friedhof in Stallehr steht im Eigentum der Pfarrgemeinde Bings-Stallehr.
Die Verwaltung des Friedhofs obliegt der Gemeinde Stallehr.
Zu den Aufgaben der Friedhofverwaltung gehören:
- Die Abwicklung der durch das Bestattungsgesetz und die Friedhof- bzw. Friedhofgebührenordnung bedingten Verwaltungsarbeiten.
- Die Überwachung der Einhaltung der in der Friedhof- bzw. Friedhofgebührenordnung festgelegten Bestimmungen.
- Die Bestellung der Totengräber.
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