Wenn der (vermutete) Vater sich nicht freiwillig zur Vaterschaft bekennt, kann die Mutter, in Vertretung für das Kind, auf Feststellung der Vaterschaft einen Antrag stellen. Der Antrag ist im Bezirksgericht (BMJ) am Wohnort des Kindes einzubringen.
Als Beweismittel werden DNA-Gutachten oder Blutuntersuchungen herangezogen. Weigert sich der Betroffene, kann die Gewinnung von Gewebeproben mit Methoden, bei denen die körperliche Integrität nicht verletzt wird (z.B. Wangenabstrich), auch zwangsweise erfolgen.