Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall
- den Namen des Kindes,
- die Namen der Eltern,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt sowie
- den Geburtsort des Kindes.
Hinweis:
Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.