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Förderung Photovoltaikanlagen

Bei der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage werden € 100,- pro KWP gefördert, maximal jedoch 10 KWP. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls mit € 100,- pro KWP, maximal jedoch 10 KWP gefördert. Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein. Die Förderung wird jährlich mit dem Lebenshaltungskostenindex 2000 indexiert und gilt rückwirkend mit 1.1.2023.