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Förderung Solaranlagen

Bei der Neuerrichtung einer thermischen Solaranlage für die Unterstützung der Warmwasserbereitung (ausgenommen Beheizung von Poolanlagen) bzw. zur Heizungsunterstützung werden 10% der Investitionskosten gefördert, maximal jedoch € 1000,-. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls 10% der Investitionskosten, maximal jedoch € 1.000,- gefördert.

Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein. Die Förderung wird jährlich mit dem Lebenshaltungskostenindex 2000 indexiert und gilt rückwirkend mit 1.1.2023.